Ich berate und vertrete Unternehmen als auch Private bei der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen. Grundsätzlich ist mein Bestreben, im Interesse meines Mandanten ein oft jahrelanges, teures und nervenaufreibendes Gerichtsverfahren durch eine sinnvolle außergerichtliche Lösung zu vermeiden. Gelingt dies nicht, so stehe ich meinen Mandanten als „Streitanwalt“ auch für die Vertretung vor Gericht zur Verfügung, wo ich die Ansprüche meines Mandanten durchsetze. Dabei fließen die laufenden Ergebnisse eines Prozesses stets in eine Neubewertung der Erfolgschancen ein. Mein Mandant erhält laufend die Entscheidungsgrundlagen und entsprechende Empfehlungen für die nächsten Schritte, dies unter Berücksichtigung der juristischen wie auch der wirtschaftlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Das beste Urteil ist nichts wert, wenn es am Ende nicht durchgesetzt werden kann.