ERBRECHT &
PFLICHTTEILS-
RECHT

Erstellung von

→ Testamenten und letztwilligen Verfügungen

→ Erbteils- und Pflichtteilsverzichtsverträgen

→ Schenkungsverträgen

→ Verträgen zur Regelung und Durchführung von Unternehmensübergaben und Unternehmensnachfolgen

 

Übernahme von

→ Verlassenschaftsabhandlungen

 

Führung von

→ Erbrechtsprozessen

→ Pflichtteilsrechtsprozessen

Ich empfehle meinen Mandanten, ihre Erbfolge und Vermögensnachfolge nach dem Tode noch zu Lebzeiten klar und eindeutig zu regeln. Auf diese Weise werden emotionale Erbstreitigkeiten in der Familie meist vermieden. Zu diesem Zwecke berate ich meine Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.

Kommt es zu Erbstreitigkeiten, weil zum Beispiel ein Testament bestritten wird, oder sind zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen bei der Bemessung von Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen, vertrete ich Mandanten auch bei der prozessualen Durchsetzung ihrer Rechte und Forderungen.

Soweit Verlassenschaften abgehandelt werden sollen, führe ich dies für meine Mandanten auch als Erbenmachthaber durch.

DR. MARTIN LECHNER

1030 WIEN, UNGARGASSE 4/11

TEL: 01 34 34 104

OFFICE@LECHNER.LEGAL